Bei der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – auch Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – handelt es sich um eine EU-weite Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte. Die damit verbundenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen die Bewertung von Unternehmen vor dem Hintergrund des europäischen Green Deals erleichtern.
Von der CSRD betroffene Unternehmen müssen Informationen zu den Aspekten Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance offenlegen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.
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