Damit die Klima- und Energieziele der EU erreicht werden, sollen Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden. Die Taxonomie-Verordnung gibt einen Rahmen für ein EU-weites Klassifizierungssystem vor. Dieses System definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten unter welchen Voraussetzungen als nachhaltig eingestuft werden dürfen.
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